Reisen hinter den Kulissen


Italienische Nonnen telefonieren mit Handy

Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrags

Der Reisevertrag muss schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters oder über sein Anmeldeformular auf der Webseite per email abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Nach Vertragsabschluss wird dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung und der Sicherungsschein ausgehändigt. Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung der von ihm angemeldeten Personen.

2. Zahlung

Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung muss unaufgefordert 4 Wochen vor Reiseantritt beglichen sein. Bedenken Sie bitte die Überweisungslaufzeiten.

3. Leistungen

Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Reiseprogramm. Wir behalten uns vor, aus wichtigen Gründen Programmänderungen vorzunehmen. Das gleiche gilt für Hotelunterkünfte, wobei wir bemüht sind, gleichwertige Ersatzleistungen zu finden. Wir verpflichten uns, den Reiseteilnehmer von derartigen Änderungen vor Reisebeginn unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies zeitlich und technisch möglich ist. Für Programmänderungen, welche auf Verspätung von Transportmitteln zurückzuführen sind, haften wir nicht. Sofern der Reiseteilnehmer ganz oder teilweise von ihm gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung. Ebenso ist in solchen Fällen jegliche Haftung ausgeschlossen.

4. Preisänderungen

Preisänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderung und Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Anfällige Preiserhöhungen werden vor der Reise fakturiert oder können direkt vor der Abreise einkassiert werden.

5. Rücktritt durch den Kunden

Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:

a. bei Rücktritt bis zu 45 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis
b. bei Rücktritt ab 44. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis
c. bei Rücktritt ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis
d. bei Rücktritt ab 14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 80% vom Reisepreis
e. bei Rücktritt ab 7. Tag vor Reisebeginn 90% vom Reisepreis

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen Ihnen, eine Kombiversicherung inkl. Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

6. Rücktritt durch den Veranstalter

Dies ist möglich bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise hingewiesen wird. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Haftung und Beanstandungen

Der Reiseveranstalter haftet für die vom Kunden bei der Durchführung der Reise allenfalls erlittenen Schäden, soweit es sich um das Ausbleiben einer versprochenen Leistung oder um eine Leistungsänderung handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung darstellt. Wir bitten jeden Teilnehmer in seinem eigenen Interesse etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter vorzutragen, da sonst kein Minderungsrecht besteht. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden infolge höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, innerer Unruhe, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen oder hoheitlicher Anordnungen. Ausgeschlossen sind weiterhin Schäden, die durch eigenes Verursachen des Kunden zustande gekommen sind. Ansprüche wegen eines Mangels der Reise hat der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die Haftung für Schäden, gleich welchem Rechtsgrund, ist der Höhe nach auf den Reisepreis begrenzt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Teilminderung der Leistung gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises. Für schuldhaftes Verhalten Dritter wie z.B. Beförderungsunternehmen und Hoteliers, allfällig als Vermittler auftretender Unternehmen oder anderer Reisevermittler, können wir keine Haftung übernehmen. Im Übrigen bleibt die Haftung des Dritten unberührt, d.h. diese haften dem Kunden gegenüber direkt. Der Reiseveranstalter ist dem Kunden in einem solchen Fall selbstverständlich bei der Wahrung seiner Interessen behilflich.

8. Pass-Visa und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für deren Einhaltung selbst verantwortlich. Über Besonderheiten, die bei Reisen ins Ausland ggf. zu beachten sind, wird der Kunde vom Reiseveranstalter informiert. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden.

9. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtstand ist Freiburg im Breisgau.

10. Wirksamkeit

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.